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Reisebedingungen für alle Programme des Reiseveranstalters Bounty – Bounty Golf Deutschland GmbH


Sehr geehrter Reisegast,
in Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a bis 651 m BGB werden zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Reise-bedingungen vereinbart.

 

 

Bei dem folgenden Text handelt es sich um die Gesamtfassung der Reisebedingungen. Es wird zu Ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung, sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Bounty Golfreisen GmbH wird Sie hierüber gerne informieren.
 

 

 

1. Abschluss des Reisevertrages

Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns, verbindlich für Sie, den Abschluss eines Reisevertrages an. Die Anmeldung kann ausschließlich schriftlich (Fax oder Post) erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für eigene Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande, wenn wir die schriftliche Reisebestätigung/Rechnung dem Anmelder bzw. dem vom Anmelder gewählten Buchungsbüro (Reisemittler) zugesandt haben. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustanden, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot durch ausdrückliche, oder schlüssige Erklärung annehmen. Bei Vertragsschluss oder unverzüglich danach werden wir Ihnen direkt oder über Ihr Reisebüro die vollständige Reisebestätigung aushändigen oder zusenden.

2. Bezahlung

2.1 Bei Vertragsabschluss ist unaufgefordert eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises (für Flüge zu tagesaktuellen Flugpreisen 100% des Reisepreises) pro Reisenden, zu leisten. Die Prämie für abgeschlossenen Versicherung wird ebenfalls mit der Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt, wenn feststeht, dass Ihre Reise wie gebucht durchgeführt wird und insbesondere nicht mehr aus den in Ziff. 7 genannten Gründen abgesagt werden kann, gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen zu zahlen. Zur Absicherung der Kundengelder hat Bounty Golf eine Insolvenzversicherung bei TAS – Touristik Assekuranz Service GmbH abgeschlossen. Der Sicherungsschein befindet sich auf der Rückseite der Reisebestätigung. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k III BGB erfolgen.
2.2. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, berechtigt uns dies nach einer Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag. Bounty Golf kann dann als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 5.3. verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Sollten Sie bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt nicht im Besitz der Reiseunterlagen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihr Reisebüro oder an uns.
2.3 Entschädigung für Reiserücktritte, Bearbeitung- und Umbuchungskosten sowie Versicherungsprämien sind bei Rechnungsstellung sofort fällig.
 

3. Leistungen

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist die Leistungsbeschreibung in unserem Prospekt verbindlich, sowie die hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen ändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Veranstalter. Im Reisepreis nicht eingeschlossen sind: gesetzliche oder behördlich festgelegte Gebühren (Visa gebühren etc.) sowie lediglich vermittelte Fremdleistungen (wie Ausflüge, Sportveranstaltungen etc.) Diese Kosten können sich kurzfristig ändern. Vor Vertragsschluss können wir jederzeit eine Änderung der Katalogangaben vornehmen, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Wir und der Reisende können von den Prospektangaben abweichende Leistungen vereinbaren. Weder ein Reisebüro noch ein Privatkunde ist als Vermittler berechtigt, über die Reiseausschreibung und Reisebestätigung hinausgehende Zusicherungen im Namen von Bounty Golf zu machen.
3.2 Die Abreisezeiten werden von den Beförderungsunternehmen festgelegt und sind im Flugschein bzw. in den Reisedokumenten aufgeführt. Die im Prospekt ausgedruckten »voraussichtlichen« Flugzeiten dienen lediglich der Orientierung und sind nicht verbindlich.
3.3. Soweit eine bestimmte Reise außerhalb des Prospekts als Sonderangebot angeboten, vom Reisenden direkt oder durch das von ihm beauftragte Reisebüro unter Bezugnahme auf das Sonderangebot gebucht und von uns entsprechend bestätigt wird, gilt ausschließlich die Beschreibung im Sonderangebot, und zwar auch dann, wenn die betreffende Reise oder einzelne Reiseleistungen im weiteren Umfang auch im regulären Reiseprospekt enthalten sind.
3.4. Für die Bearbeitung von individuellen Reisen, Reiseteilen oder Sonderanfragen wird eine Gebühr von 15,- EURO je Person erhoben.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind gestattet, wenn sie von uns nicht wieder Treu und Glauben herbeigeführt wurden und wenn sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung haben wir dem Reisenden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.
4.3. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Dieses Recht hat der Reisende unverzüglich nach unserer Erklärung uns gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung

5.1. Sie können jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Dies sollte in Ihrem eigenen Interesse schriftlich erfolgen. Schon ausgelieferte Reiseunterlagen müssen Sie beifügen.
5.2. Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass statt Ihrer ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Buchende uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehende Mehrkosten. Hierfür können wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- EURO pro Person erheben. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder Reise nicht an und ist auch kein Dritter in diesen Vertrag eingetreten, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Der Ersatzanspruch kann pauschaliert werden. Der Zeitpunkt wird bestimmt durch den Eingang Ihrer schriftlichen Rücktrittserklärung in unserem Hause. Falls Sie meinen, dass in Ihrem Fall durch Einsparungen bzw. anderweitige Verwendung der Reiseleistungen ein niedrigerer bzw. gar kein Schaden entstanden ist, steht es Ihnen frei, den entsprechenden Nachweis zu führen. Falls Sie den Nachweis jedoch nicht führen, sind Sie verpflichtet, den auf Grund der nachstehenden Pauschalen errechneten Betrag zu zahlen.
5.3. Die pauschalierten Rücktrittsgebühren betragen für jeden angemeldeten Teilnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde:
a) Für Flüge zu tagesaktuellen Flugpreisen nach Festbuchung 100 %
b) Für Hotels, Greenfees und kombinierte Hotel-Golf-Reisepakete ohne Flüge:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
Ab dem 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
Ab dem 15. Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises
Ab dem 08. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
Ab dem 02. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt der Reise 95% des
Reisepreises.
5.4. Umbuchungen
Für die Bearbeitung von Umbuchungen werden pro Reisegast 25,- EURO erhoben, bei Linienflügen 80,- EURO. Wenn Sie innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn den Reisetermin oder die Reiseart ändern, das Reiseziel, den Abflugs- und/ oder Ankunftsort, oder die Unterkunft ändern möchten, dann können Sie dies nur noch tun, indem Sie die gebuchte Reisen gegen Gebühr stornieren und eine neue Reise anmelden.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, 20% des erstatteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten.

7. Rücktritt und Kündigung durch Bounty Golfreisen GmbH

7.1. Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1.1. ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis, müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Im übrigen bleiben Schadenersatzansprüche unberührt.
7.1.2. Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so können wir bei Zugang dieser Erklärung bis zu drei Wochen vor Reisebeginn zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet.
7.2. Sollte die Unmöglichkeit der Reisedurchführung früher ersichtlich sein, werden wir Sie unterrichten.
7.3. Sollten wir den Reisevertrag nach 7.1.2. kündigen, so sind Sie berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Rücktrittserklärung durch Bounty Golfreisen GmbH uns gegenüber geltend zu machen; sofern Sie auf Ihr Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verzichten, erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höhe-rer Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Im Fall der Kündigung durch Bounty Golfreisen stehen Ihnen auch die in Ziff. 7.3. genannten Rechte zu.
8.2. Ergeben sich die zu einer Kündigung berechtigenden Umstände nach Antritt der Reise, so kann der Vertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. Wir werden dann sofort die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen, insbesondere werden Sie, falls eine Rückbeförderung vorgesehen war, zurückbefördert. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung

9.1. Wir haften als Reiseveranstalter für
9.1.1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;
9.1.2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger;
9.1.3. die Richtigkeit der Beschreibung aller im Katalog angegebenen Reise-leistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
9.1.4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen;
9.1.5. ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und hierfür ein Beförderungsausweis des Beförderungsunternehmens ausgestellt, werden wir insoweit lediglich vermittelnd tätig, sofern wir in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen. Dies gilt auch für Zubringerdienste im innerdeutschen Linienverkehr. Wir haften als Vermittler daher nicht für die Nichterbringung oder Schlechterfüllung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die wir Sie ausdrücklich hinweisen und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen.
9.3. Bei allen Flugreisen gelten für die Flugbeförderung die Beförderungsbedingungen des ausführenden Luftfrachtführers (Fluggesellschaft), die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von Bounty Golfreisen nach dem Reisevertragsgesetz und nach ihren allgemeinen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

10. Gewährleistung

10.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener von Ihnen gesetzter Frist keine Abhilfe, so können Sie den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen (zweckmäßigerweise schriftlich). Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, uns erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behalten Sie den Anspruch auf Rückbeförderung und schulden uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen nicht völlig wertlos für Sie waren.
10.4. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisegastes, der nicht Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen, dem Reisegast entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Ein Schadenersatzanspruch gegen uns ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als auch Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.3. Deliktische Haftung: Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden be-trägt je Reisegast und Reise 4.100,- EURO. Übersteigt der 3-fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung auf die Höhe des 3-fachen Reisepreises beschränkt.
11.4. Kommt Bounty Golfreisen die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so haften wir für die ordnungsgemäße Erbringung der Luftbeförderungsleistungen neben dem Ausführenden als vertragliche Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Haftungsabkommen (von Warschau, Guadalajara und Den Haag und den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Canada, sowie nach dessen Inkrafttreten dem Montrealer Abkommen vom 28. Mai 1999). Das Warschauer Abkommen und die Zusatzabkommen für den USA- und Canadaverkehr beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführeres für Tod oder Körperverletzung, sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck.
11.5. Wir haften generell nicht für Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der gebuchten Reise sind (z.B. Ausflüge, Sportausübungen usw.). Solche zusätzlichen Leistungen werden zum Beispiel von der Agentur vor Ort oder dem Hotel in Eigenregie angeboten. Auch wenn sie durch einen Reiseleiter, der für uns tätig ist, angeboten werden, handelt es sich um eine Fremdleistung, für die nicht wir, sondern nur unsere Leistungsträger vor Ort selbst haften. Falls solche Fremdleistungen vermittelt werden, ist unsere Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Unsere Haftung beschränkt sich auf die in der Reisebestätigung genannten Leistungen.

12. Mitwirkungspflicht

12.1. Bei Leistungsstörungen sind Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sollten Sie Beanstandungen haben, für die wir einstehen können, so wenden Sie sich bitte sofort an unsere örtliche Vertretung. Sie wird sich umgehend um Abhilfe bemühen. Wenn Sie festgestellte Mängel der Vertretung nicht anzeigen, haben Sie später keinen Anspruch auf Minderung oder Schadenersatz. Ansprüche können von der Vertretung nicht anerkannt werden. Wenn wir keine örtliche Reiseleitung eingesetzt haben und nach der vertraglichen Vereinbarung eine solche auch nicht geschuldet ist, sind Sie verpflichtet, uns direkt unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen. Der Kontakt mit uns kann unter der in Ziffer 13.1. genannten Adresse aufgenommen werden.
12.3. Können Ihre Beanstandungen auch von der Vertretung nicht hinreichend behoben werden, sollten Sie zusammen mit unserer Vertretung eine Niederschrift über eine Beanstandung abfassen. Die Niederschrift ersetzt nicht die Geltendmachung der Ansprüche innerhalb der Monatsfrist.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1. Alle vertraglichen und delektischen Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Bounty Golfreisen unter folgender Anschrift erfolgen: Bounty Golfreisen GmbH, Hugo von Königsegg Str. 18, 87534 Oberstaufen, Telefon 08386- 9911994, Fax 08386-9623944. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringen empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 c – 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert oder die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tod verjähren 3 Jahre nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise.
13.2. Das Reisebüro oder der Privatkunde tritt als Vermittler beim Abschluß des Reisevertrages auf. Sie sind nicht befugt, nach Reiseende die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen durch Kunden entgegenzunehmen.
13.3. Abtretungsverbot. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus Anlass des Reisevertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte, auch an Ehegatten, ist ausgeschlossen. Auch die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig.

14. Flugplan

Sie haben sich Ihre Anschluss- und Rückflugzeiten 48 Stunden vor dem Abflug selbst durch die Fluggesellschaft rückbestätigen zu lassen. Unterbleibt dies, haften wir nicht für Flugverspätungen und Verzögerungen.

15. Gepäck, Gepäckverlust oder -Beschädigung

Schäden bei aufgegebenem Gepäck oder Verlust sind sofort nach Ankunft – noch im Flughafengebäude – der Fluggesellschaft zu melden. Beachten Sie die Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft. Es gelten deren Beförderungsbedingungen. Ohne eine Kopie des Schadensformulares P.I.R. ist eine Anspruchstellung bei der Fluggesellschaft ausgeschlossen. Die Fluggesellschaften haften nur mit bestimmten Beträgen je nach Gewicht des Gepäckstückes, das bei Aufgabe im Flugticket eingetragen wird. Zur Anspruchstellung müssen Sie den Flugschein und Gepäckabschnitt vorweisen. Die Bestätigung des Reiseleiters oder einer Person, die nicht im Auftrag der Fluggesellschaft handelt, ist wertlos. Ansprüche, die aus einer Gepäckverspätung resultieren, sind innerhalb von 21 Tagen nach Andienung des Gepäcks dem Luftfrachtführer schriftlich anzuzeigen.

16. Pass-, Visa-, Gesundheitsvorschriften

16.1. Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuell Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
16.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang von Visa durch die diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei dann, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben.
16.3. Sie sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn Sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation unsererseits bedingt sind.
16.4. Bitte achten Sie selbst darauf, dass Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis für die gebuchte Reise noch eine ausreichende Gültigkeitsdauer aufweist.
16.5. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wir verwiesen.

17. Gerichtsstand und Gültigkeit

17.1. Vereinbart ist deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte.
17.2. Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richte sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
17.3. Sämtliche Angaben im Prospekt / der Reiseausschreibung entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Änderungen dieser Angaben bis zum Vertragsschluss bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleich gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
17.4. Reiseveranstalter:
Bounty Golf Deutschland GmbH, Hugo-von-Königsegg-Str. 18, 87534 Oberstaufen